Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Zudem können Kosten der Schülerbeförderung und der Lernförderung übernommen werden.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Ansprüche auf
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II),
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) oder auf
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
- Wohngeld
Eine Berechtigung besteht ebenfalls, wenn durch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe erst eine Hilfebedürftigkeit ausgelöst wird.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Sehnde ist
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